Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 25.03.2019 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Versteuerung bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung

Die Privatnutzung von Taxen wird auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises des Herstellers besteuert, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten mit günstigeren Preisen für Taxen und Mietwagen (BFH, Urteil vom 08.11.2018, Az. III R 13/16, Abruf-Nr. 207552).

Private Pkw-Nutzung: Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots

Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienstwagen privat genutzt, auch möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist. Bei einem Gesellschafter, der zu 100 Prozent am Gewinn beteiligt ist, sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen (FG Hamburg, Urteil vom 15.11.2018, Az. 6 K 154/18, Abruf-Nr. 207031; Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH: Az. VIII B 157/18).

Keine pauschalen Kilometersätze für Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Als Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden und keine pauschalen Kilometersätze, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden (FG Hamburg, Urteil vom 02.11.2018, Az. 5 K 99/16, Abruf-Nr. 207030). Die Revision ist beim BFH anhängig: Az. VI R 50/18.

Reisekosten oder Entfernungspauschale für Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer, der über keine erste Tätigkeitsstätte verfügt, in jedem Fall zum Arbeitsbeginn zunächst den Betriebssitz seines Arbeitgebers angefahren, sind die Fahrten bei den Werbungkosten mit der Entfernungspauschale zu bewerten. In Fällen dieser Art hat er dauerhaft denselben Ort typischerweise nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG auch dann „arbeitstäglich aufgesucht“, wenn er an 18 Prozent seiner Arbeitstage auswärtig tätig gewesen ist (FG Thüringen, Urteil vom 05.12.2018, Az. 1 K 594/16, Abruf-Nr. 207541). Das letzte Wort hat der BFH (Az. VI R 6/19).

Keine Steuerbarkeit eines Stipendiums einer Gastärztin aus Libyen

Stipendiumsleistungen, die eine in Deutschland tätige Gastärztin aus ihrem Heimatland (Libyen) zur Sicherung ihres Unterhalts erhält, sind weder Arbeitslohn von dritter Seite, noch als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG steuerbar (FG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2019, Az. 10 K 247/17, Abruf-Nr. 207993; Revision zugelassen).

Mindestlohn: Arbeitszeit muss nicht digital dokumentiert werden

Die Dokumentation der Arbeitszeit nach § 17 Abs. 1 S. 1 MiLoG ist nicht formgebunden und muss daher nicht digital erfolgen. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Aufzeichnungspflichten gelten für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige (z. B. für das Bau-, Gaststätten- und Speditionsgewerbe) sowie für geringfügig Beschäftigte. Ausnahmen regelt die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung aus 2015 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drs. 19/6686 vom 21.12.2018, Abruf-Nr. 207315).

Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf (19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midijobs) dynamisch erhöht werden können.
Amtsgericht als erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers im Sinne des § 9 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG

Ein Gerichtsvollzieher kann für die Fahrten von seiner Wohnung zum Amtsgericht nur die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geltend machen. Denn der Sitz des Amtsgerichts ist als Amtssitz des Gerichtsvollziehers erste Tätigkeitsstätte (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2018, Az. 10 K 1935/17, Abruf-Nr. 207313).

Ausgabe: 04/2019, S. 65 · ID: 45759523

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte