UnfallversicherungVerletzung wegen Niesanfalls im Auto kein Arbeitsunfall
| Ein Autofahrer, der auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und sich verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So hat das SG Stuttgart entschieden. |
Der Fahrer habe zwar während des Unfalls grundsätzlich unter Versicherungsschutz gestanden, weil er sich auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort dieser Tätigkeit befunden habe. Ein Arbeitsunfall liege aber nur vor, wenn das konkrete Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehöre. Das sei hier nicht der Fall. Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern stelle eine auf das Zurücklegen des Wegs gerichtete Verrichtung dar (SG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2018, Az. S 12 U 327/18, Abruf-Nr. 210404).
Ausgabe: 10/2019, S. 165 · ID: 46067436
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