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AltersversorgungInsolvenzschutz: PSVaG legt Beitragssatz für 2019 fest
05.12.2019 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Beitragssatz 2019 beträgt 3,1 Promille
| Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten zahlt, hat den Beitragssatz für 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt. Ein Vorschuss für 2020 wird nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2020 getroffen. |
- Ein Beispiel zur Berechnung des individuellen Jahresbeitrags finden Sie auf www.psvag.de → Mitglieder & Beitrag → Finanzierungsverfahren und Beitragssatz → Berechnung des individuellen Jahresbeitrags
Ausgabe: 12/2019, S. 199 · ID: 46250885
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