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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElektromobilitätDie Übereignung von betrieblichen (Elektro-) Fahrrädern: So wird dies lohnsteuerlich behandelt

Abo-Inhalt 31.03.2020 6 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad übereignet. Nach Leasingende hat der Arbeitnehmer oft die Möglichkeit, das betriebliche (Elektro-)Fahrrad von einem Dritten, z. B. dem Leasinggeber, zu erwerben. Die lohnsteuerlichen Spielregeln sind unterschiedlich, und sie haben sich zum 01.01.2020 noch einmal geändert. LGP bringt Licht ins Dunkel. |

Ausgabe: 03/2020, S. 59 · ID: 46347735

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