Aufzeichnungspflichte
ArbG Emden: „Bautagebuch“ als Stundennachweis ungeeignet
13.05.2020
2 Min. Lesedauer
| In manchen Unternehmen machen die Arbeitnehmer Werbung für ihr Unternehmen. Dies geschieht in Form von Beschriftungen, Aufklebern oder Kennzeichenhaltern mit Werbeaufdruck. LGP erläutert Ihnen nachfolgend, welche steuerlichen Hürden Unternehmen dabei nehmen müssen. |
Ausgabe: 07/2020, S. 121 · ID: 46413935