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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 17.06.2020 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick /  Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen – Entfernungspauschale halbiert

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer kann die Entfernungspauschale folglich nur in Höhe von 0,15 Euro pro Entfernungskilometer geltend machen. Das hat der BFH im Fall eines Flugbegleiters klargestellt (BFH, Urteil vom 12.02.2020, Az. VI R 42/17, Abruf-Nr. 216185).

Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die private Dienstwagennutzung: BFH lehnt Werbungskostenabzug ab

Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen Dienstwagens führen nicht zu Werbungskosten. Das hat der BFH schon 2016 entschieden (BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. VI R 2/15 Abruf-Nr. 191867). Jetzt hat er noch einmal nachgelegt: Ein Werbungskostenabzug scheidet mangels tatsächlicher Aufwendungen auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer wegen eines sog. Mitarbeiteranteils an den vom Arbeitgeber gezahlten Kfz-Kosten unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Bruttolohns verzichtet (BFH, Beschluss vom 18.02.2020, Az. VI B 20/19, Abruf-Nr. 216026).

Taxikosten für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Ist Taxi ein „öffentliches Verkehrsmittel“?

Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel nach § 9 Abs. 2 S. 2 EStG und können damit die Taxikosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in tatsächlich entstandener Höhe – über die Entfernungspauschale hinaus – als Werbungskosten geltend gemacht werden? Diese Frage muss der BFH klären (Az. beim BFH: VI R 26/20). Bejaht hat dies in der Vorinstanz das FG Thüringen (Urteil vom 22.10.2019, Az. 3 K 490/19, Abruf-Nr. 216159).

Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

Für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien kann eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen. Für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, einen Einkommensteuerbescheid und darauf bezogenen Zahlungsnachweis vorzulegen (FG Münster, Urteil vom 17.04.2020, Az. 1 K 1035/11 E, Abruf-Nr. 216251, rechtskräftig).

Vorsteuerabzug aus vom Arbeitgeber übernommenen Umzugskosten: BMF setzt BFH-Rechtsprechung um

Der BFH hat mit Urteil vom 06.06.2019 (Az. V R 18/18, Abruf-Nr. 211565) entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich aus einem Familienumzug ergeben, Aufgaben beim Arbeitgeber zu übernehmen. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber aus den von ihm bezogenen Maklerleistungen entsprechend seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das BMF hat nun festgelegt, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschn. 1.8. Abs. 4 S. 3 um eine Nr. 12 ergänzt (BMF, Schreiben vom 03.06.2020, Az. III C 2 - S 7100/19/10001 :015, Abruf-Nr. 216007).

Bundesregierung: Ein Fünftel der Vollzeitbeschäftigten arbeitet im Niedriglohnbereich

Zum Stichtag 31.12.2018 haben gut 4,14 Mio. oder 19,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigen der sog. Kerngruppe ein Entgelt im Niedriglohnbereich bezogen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19168, Abruf-Nr. 215993) auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18250) hervor.

Ausgabe: 07/2020, S. 123 · ID: 46629270

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