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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenIn diesen Fällen werden Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt

Top-Beitrag Abo-Inhalt 30.12.2020 7 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Viele lohnsteuerliche Vergünstigungen setzen voraus, dass die zu begünstigende Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Im Jahr 2019 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit geändert und den Anwendungsbereich erweitert. Darauf hat erst die Finanzverwaltung reagiert – und jetzt der Gesetzgeber. Im Jahressteuergesetz 2020 ist das Zusätzlichkeitskriterium neu definiert worden. LGP erläutert, wie sich dies in der Praxis auswirkt. |

Ausgabe: 01/2021, S. 10 · ID: 47042890

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