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Brexit„Brexit“ und Folgen ab 01.01.2021 – (Teil-)Klarheit für britische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber

Top-Beitrag Abo-Inhalt 22.12.2020 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel und Rechtsanwältin Karin Sültrop, Osborne Clarke, Köln

| Am 31.12.2020 hat der Übergangszeitraum für den Austritt Großbritanniens aus der EU geendet. In vielerlei Hinsicht ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen seit dem 01.01.2021 zu behandeln sind. Immerhin ein Stück Klarheit hat die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU gebracht. |

Ausgabe: 01/2021, S. 23 · ID: 47015929

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