ArbeitgeberleistungenErneute Corona-Prämienzahlung bei Arbeitgeberwechsel?
| Ein LGP-Leser fragt: Kann bei einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2021 der neue Arbeitgeber die Corona-Prämie im Jahr 2021 zahlen? Was gilt, wenn der alte Arbeitgeber die Corona-Prämie von 1.500 Euro im Jahr 2020 schon ausgeschöpft hat? Steuerberaterin Susanne Weber antwortet. |
Antwort | Bei der Corona-Prämie ist der Freibetrag von 1.500 Euro arbeitgeberbezogen. Bei einem Arbeitgeberwechsel 2021 kann der neue Arbeitgeber unter den übrigen Voraussetzungen nochmals 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bereits vom vorherigen Arbeitgeber eine entsprechende Zahlung erhalten hat. Bei zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen beim selben Arbeitgeber kann aber nur einmal steuerfrei gezahlt werden (FAQ-Corona [Steuern], Fragen 14 und 15, Stand: 28.12.2020, Abruf-Nr. 219827).
Ausgabe: 03/2021, S. 45 · ID: 47112272
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