ArbeitnehmerüberlassungReisekosten für Leiharbeitnehmer auch bei Einsatz für Verleiher?
| Ein LGP-Leser möchte wissen: Eine GmbH ist als Arbeitnehmerüberlassung tätig, sprich als Verleiher. Lt. Anstellungsvertrag sind die Mitarbeiter als Verleiharbeitnehmer bei diversen Unternehmen im ganzen Bundesgebiet tätig. Für einen Zeitraum von ca. sechs Monaten wird ein bisher auf auswärtigen Baustellen eingesetzter Mitarbeiter im Betrieb des Verleihers für Arbeiten benötigt. Kann der Mitarbeiter in der Zeit, in der er im eigenen Betrieb des Verleihers tätig ist, Reisekosten steuerfrei erhalten? |
Antwort | Das ist möglich, wenn der Leiharbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat. Die Arbeitnehmer des Verleihers sind als Leiharbeitnehmer tätig und begründen als solche regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte bei den Kunden des Verleihers. Auch eine erste Tätigkeitsstätte am Sitz des Verleihers dürfte unter den übrigen Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 EStG nicht begründet worden sein, weil die Leiharbeitnehmer dort gewöhnlich überhaupt nicht tätig werden. Die Leiharbeitnehmer verfügen somit regelmäßig und im Idealfall über keine erste Tätigkeitsstätte. Wird nun einer dieser Leiharbeitnehmer befristet am Sitz des Verleihers tätig, wird auch der Sitz für den Leiharbeitnehmer nicht zur ersten Tätigkeitsstätte. Somit liegen bei Fahrten hierhin wie bei Fahrten zu den normalen Kunden Auswärtstätigkeiten vor.
Ausgabe: 03/2021, S. 46 · ID: 47114782
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