ArbeitgeberleistungenKosten für elektronischen Heilberufsausweis
| Es liegt ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer übernimmt. Dies stellt das FinMin Thüringen klar. |
Hintergrund | Der elektronische Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat für Angehörige der Heilberufe. Mit dem eHBA können elektronische Dokumente, z. B. Arztbriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Darüber hinaus dient der HBA dem Karteninhaber dazu, sich in der digitalen Welt zu identifizieren, z. B. als Zugangsberechtigung zu besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten.
- FinMin Thüringen, Erlass vom 01.03.2021, Az. S 2332 – A – 21.14, Abruf-Nr. 222230
Ausgabe: 6/2021, S. 111 · ID: 47391857
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