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LGPLöhne und Gehälter professionell

Fortbildungskosten/Weiterbildungskosten Diese Fort- und Weiterbildungskosten lassen sich steuer- und beitragsfrei erstatten (Teil 1)

Top-Beitrag Abo-Inhalt 24.08.2021 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Berufliche Fort- und Weiterbildungen stehen bei Arbeitnehmern hoch im Kurs. Doch Fort- und Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Um dem Arbeitnehmer finanziell unter die Arme zu greifen, kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder erstatten. Dazu hat er verschiedene steuerbegünstigte Möglichkeiten. LGP beleuchtet diese Möglichkeiten – in dieser Ausgabe unter dem Blickwinkel des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers. |

Ausgabe: 09/2021, S. 176 · ID: 47567339

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