Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

KünstlersozialabgabeGGf-Gehalt und Bemessung der Künstlersozialabgabe

12.08.2021 1 Min. Lesedauer

| Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) einer GmbH, der 100 Prozent der Geschäftsanteile hält, ist nur dann in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen, wenn das Gesamtbild seiner Tätigkeit künstlerischer oder publizistischer Natur ist, so das SG Stuttgart. |

Im Urteilsfall war das Gehalt des GGf der Werbeagentur nicht in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen. Denn die konkrete Tätigkeit des GGf hatte sich auf den kaufmännischen bzw. logistischen, organisatorischen Bereich der Werbeagentur beschränkt (SG Stuttgart, Urteil vom 24.03.2021, Az. S 4 KR 2996/17, Abruf-Nr. 223983).

Ausgabe: 09/2021, S. 192 · ID: 47567331

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2021

Bildrechte