Sonderzahlunge
Nachweis bei Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG erleichtert
Übungsleiterfreibetrag§ 3 Nr. 26 EStG für MFA bei Impfung außerhalb der Praxiszeiten?
| Ein Leser fragt: Angestellte medizinische Fachangestellte (MFA), die den Praxisinhaber (Arbeitgeber) nebenberuflich bei der Impfung im Impfzentrum unterstützen, können laut LGP 5/2021, Seite 97 die steuerfreie Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten. Lässt sich § 3 Nr. 26 EStG auch nutzen, wenn die MFA ihren Arbeitgeber – ggf. außerhalb der normalen Praxiszeiten – bei Impfungen unterstützt? |
Antwort | Nein. Wird die MFA außerhalb der eigentlichen Praxiszeiten direkt für den eigenen Arbeitgeber in der Praxis tätig, liegt kein begünstigtes Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vor. Hierbei fehlt es an der klaren Zuordnung der Nebenberuflichkeit. In dem Fall liegen Überstunden bei der MFA vor, die zwar extra (evtl. durch Spätzuschläge bzw. Sonntagszuschläge) zusätzlich steuerfrei vergütet werden können, aber nicht als steuerfreie Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG.
Ausgabe: 09/2021, S. 171 · ID: 47581794
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