Entgeltfortzahlung
eAU: Im vierten Quartal 2021 gilt eine Übergangsregelung
SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2022: BMF gibt Muster bekannt Das BMF hat das „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021“ bekannt gegeben (BMF, Bekanntmachung vom 18.08.2021, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :003, Abruf-Nr. 224479). Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 09.09.2019, (Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214) zu beachten. Sterbegeld: Beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld ist steuerpflichtig Die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegelds aus der nordrhein-westfälischen beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, ist steuerpflichtig. Es ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG. Denn es handelt sich nicht um Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt werden. Dies hat der BFH entschieden und damit dem FG Berlin-Brandenburg widersprochen (BFH, Urteil vom 19.04.2021, Az. VI R 8/19, Abruf-Nr. 224146). Teils auf Tagesbaustellen und teils auf Montage: Mit BFH-Urteil steuersparende Fahrtkosten erhöhen Die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale setzt gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG voraus, dass der Arbeitnehmer den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zum einen typischerweise arbeitstäglich und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat. Ein „typischerweise arbeitstägliches“ Aufsuchen erfordert kein ausnahmsloses Aufsuchen des vom Arbeitgeber festgelegten Orts oder Gebiets an sämtlichen Arbeitstagen des Arbeitnehmers. Ein nach Weisung „typischerweise fahrtägliches“ Aufsuchen genügt aber nicht (BFH, Urteil vom 19.04.2021, Az. VI R 6/19, Abruf-Nr. 224144). BFH: Ausschluss des Sonderausgabenabzugs für SV-Beiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers Beiträge eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers zu einem inländischen Versorgungswerk, die in Zusammenhang mit nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000/2010 steuerfreien ausländischen Einkünften stehen, sind weder als Sonderausgaben noch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Dies verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit (BFH, Urteil vom 13.04.2021, Az. I R 19/19, Abruf-Nr. 224584). |
BFH am Zug: Sind die aufgrund von Einsätzen bei Frontex bezogenen EU-Gelder steuerfrei? Der BFH muss sich unter dem Az. I R 7/21 mit folgender Frage befassen: Unterliegen aufgrund von Einsätzen bei der europäischen Grenzschutzagentur Frontex in Griechenland bezogene EU-Gelder (Tagegelder, Fahrt- sowie Unterkunftskosten) der inländischen Besteuerung oder sind diese in vollem Umfang nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei? Entfernungspauschale: Neuer Prozess zum „weiträumigen Tätigkeitsgebiet“ vor dem BFH Arbeitet ein Hafenarbeiter, dessen Arbeitgeber arbeitstäglich nach dem Bedarf der Kunden eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des jeweiligen Kunden im Hafengebiet als Einsatzort bestimmt, in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG? Das FG Niedersachsen (Urteil vom 03.02.2021, Az. 4 K 11006/17, Abruf-Nr. 221210) meint „Ja“ und gewährt für Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzugang nur die Entfernungspauschale. Der Hafenarbeiter meint „Nein“ und hofft auf eine entsprechende Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 4/21. |
Bundesregierung: Drei Mio. Bundesbürger arbeiten in einem Midijob Im Dezember 2020 haben knapp drei Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einem Midijob gearbeitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32219 → Abruf-Nr. 224802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Im Saldo ist der Anteil der Midijobber unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2005 deutlich gestiegen, von damals 3,6 Prozent (945.000) auf 8,9 Prozent im Jahr 2020. |
Ausgabe: 09/2021, S. 205 · ID: 47617710
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