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ArbeitgeberleistungenKindergartenzuschuss: Was gilt bei Rückzahlung von Beiträgen?
12.10.2021 2 Min. Lesedauer
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Finanzverwaltung hat Stellung bezogen
| In der Corona-Pandemie waren viele Kindertagesstätten geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen. Einige Landesregierungen und Kommunale Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung oder gar Rückerstattung von Kita-Beiträgen verständigt. Doch was bedeutet eine solche Aussetzung oder Rückzahlung für die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG, wenn der Arbeitgeber seinerseits keine Leistungen zurückgefordert bzw. Zuschüsse weitergezahlt hat? |
Aktuell hat sich die Finanzverwaltung – offenbar bundeseinheitlich – auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt (OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 27.08.2021, Az. S 2342 – 2021/0008 – St 216, Abruf-Nr. 225111):
Ausgabe: 11/2021, S. 209 · ID: 47719732
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