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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitnehmerüberlassungErste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern verhindern sowie SV-Haftung vermeiden

Top-Beitrag Abo-Inhalt 10.11.2021 11 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Werden Leiharbeitnehmer beschäftigt, ist zu klären, ob und, wenn ja, wo diese eine erste Tätigkeitsstätte haben. Nur wenn der Leiharbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat, lassen sich steuer- und beitragsfreie Reisekostenerstattungen zahlen. LGP beleuchtet die wichtigsten Fallgestaltungen und macht Entleiher mit dem praktischen Risiko einer sozialversicherungsrechtlichen Haftung für vom Verleiher geschuldete Sozialabgaben nach § 28e Abs. 2 SGB IV vertraut. |

Ausgabe: 11/2021, S. 231 · ID: 47745834

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