SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
FG München hält Forschungsmittelstipendium für nicht steuerfrei – BFH ist nun am Zug Ein Forschungsmittelstipendium in Höhe von 65.000 Euro im Jahr erfüllt die Anforderungen des § 3 Nr. 44 EStG nicht. Es stellt sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. b EStG bei einem Wissenschaftler dar, so das FG München (Urteil vom 23.03.2021, Az. 12 K 1085/20, Abruf-Nr. 226666). Das letzte Wort hat nun der BFH (Az. beim BFH: X R 18/21). No-Show-Kosten aufgrund Nichtteilnahme einzelner Arbeitnehmer an Betriebsveranstaltungen – BVerfG am Zug Absagen von Arbeitnehmern anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich zulasten der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer. So hat es der BFH im Fall einer Weihnachtsfeier entschieden (BFH, Urteil vom 29.04.2021, Az. VI R 31/18, Abruf-Nr. 223501). Das Unternehmen hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die BFH-Entscheidung eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 1443/21). BFH: Steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung – kein Sonderausgabenabzug Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH, Urteil vom 01.09.2021, Az. III R 54/20, Abruf-Nr. 227144). Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um Kindergeld zu reduzieren? Kindergeldauszahlungen an Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung stellen negative Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Arbeitnehmers dar, so das FG Düsseldorf (Urteil vom 11.11.2021, Az. 14 K 2577/20 E, Abruf-Nr. 227258). Die Finanzverwaltung lässt den Fall vom BFH prüfen (Az. beim BFH: VI R 26/21). BFH: Nachzahlung von Arbeitslohn aufgrund arbeitsgerichtlichen Vergleichs keine außerordentlichen Einkünfte Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus. Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zusammentrifft. Das hat der BFH entschieden (BFH, Urteil vom 16.12.2021, Az. VI R 10/18, Abruf-Nr. 227586) und damit die Vorinstanz bestätigt (FG Hessen, Urteil vom 27.07.2018, Az. 2 K 376/16, Abruf-Nr. 204569). In dem Fall ging es um die Nachzahlung von Arbeitslohn aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Einordnung nebenamtlicher Vorstandsmitglieder in der SV – BSG am Zug Das BSG muss klären, wie nebenamtliche Vorstandsmitglieder einer eingetragenen Genossenschaft sozialversicherungsrechtlich einzuordnen sind, deren tatsächlich ausgeübte Tätigkeit sich in ihrer Organstellung und damit der Mitwirkung bei der Willensbildung des Vorstands und der gesetzlichen Vertretung der Genossenschaft nach außen erschöpft (Az. beim BSG: B 12 R 11/21). Bundesregierung: Keine Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren geplant Bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit ist in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgegolten. Änderungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren sind nach Angaben der Bundesregierung nicht vorgesehen. Um eine möglicherweise zu viel abgeführte Lohn- und Einkommensteuer erstattet zu bekommen, könnten Steuerpflichtige einen freiwilligen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen (Bundesregierung, Antwort 20/661, Abruf-Nr. 227584 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion). |
Ausgabe: 03/2022, S. 75 · ID: 47950491
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