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BetriebsveranstaltungenUmsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen: BFH urteilt zu „Einbeziehung des äußeren Rahmens“

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.03.2022 5 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Die Umsatzsteuer hat eine eigenständige Systematik. Es ist deshalb nicht überraschend, dass diverse einkommensteuerliche Regelungen zu Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in der Umsatzsteuer nicht eins zu eins übernommen worden sind. So verhält es sich auch bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. Der folgende Beitrag stellt die lohn- sowie umsatzsteuerlichen Unterschiede vor und erläutert, warum die umsatzsteuerliche Einbeziehung des äußeren Rahmens derzeit fraglich ist. |

Ausgabe: 03/2022, S. 70 · ID: 47961421

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