Arbeitgeberleistungen4.500 Euro Corona-Beihilfen: Welche Pflegedienste profitieren?
13.07.2022 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Begünstigte Einrichtungen sind im Gesetz genannt
| Ein Leser fragt: Der neue § 3 Nr. 11b EStG gestattet es Arbeitgebern, in bestimmten Einrichtungen tätigen Arbeitnehmern in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfrei zuzuwenden, wenn die Gewährung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Welche Pflegedienste können profitieren? |
Antwort | Profitieren können alle Arbeitnehmer, die in Einrichtungen i. S. v. § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 4, 8, 11 oder Nr. 12 IfSG oder § 36 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 IfSG tätig sind. Begünstigt sind damit auch Arbeitnehmer in einem Pflegedienst, wenn der Pflegedienst in einen der folgenden Bereiche fällt.
ID: 48475234
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