Arbeitgeberleistungen Neun-Euro-Ticket als Jobticket: BMF sorgt für Rechtsklarheit
| Seit dem 01.06.2022 gilt das Neun-Euro-Ticket. Just in time hat das BMF mit seinem Schreiben vom 30.05.2022 Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeber-Zuschüssen zum Neun-Euro-Ticket genommen. Es sorgt damit für Klarheit über die Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG während des Gültigkeitszeitraums des Tickets von Juni bis August 2022. |
Die Problematik: Steuerfreiheit nur in Höhe der Aufwendungen
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AUSGABE: LGP 7/2022, S. 149 · ID: 48411324