Geringfügige BeschäftigungenSo wirkt sich die Erhöhung von Mindestlohn und Minijob-Grenze ab 01.10.2022 in der Praxis aus
Top-BeitragAbo-Inhalt28.07.20226968 Min. Lesedauer
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| Ab dem 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird ab 01.10.2022 dynamisch ausgestaltet. Zudem wird die Höchstgrenze im Übergangsbereich angehoben. LGP macht Sie mit den Neuerungen vertraut und erläutert, worauf Arbeitgeber achten müssen. |
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AUSGABE: LGP 8/2022, S. 169 · ID: 48432977
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