SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BMF legt Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023 vor Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf für die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 veröffentlicht (LStR 2023, Entwurf vom 24.06.2022, Abruf-Nr. 230082). BMF: Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 Bekannt gemacht hat das BMF das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 (BMF, Schreiben vom 18.07.2022, Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :002, Abruf-Nr. 230322). BMF: DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer Das BMF hat ein Schreiben zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 27.06.2022, Az. IV B 8 – S 2301/13/10002, Abruf-Nr. 230071). Wohngemeinschaft: Minderung nach § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 Buchst. a SvEV setzt Belegung mit zwei Beschäftigten voraus Der Wert einer einem Arbeitnehmer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft ist beim Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft nicht nach § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 Buchst. a SvEV („Belegung mit zwei Beschäftigten“) zu mindern, wenn nicht auch das zur Verfügung gestellte Zimmer (die Unterkunft) mit zwei Beschäftigten belegt ist. Das hat der BFH entschieden (BFH, Beschluss vom 12.05.2022, Az. VI B 73/21, Abruf-Nr. 229888). LAG Nürnberg: Ausgleich eines negativen Arbeitszeitkontos bei Freistellung Befinden sich auf einem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers bei seinem Ausscheiden Minusstunden, darf der Arbeitgeber Entgelt nur kürzen bzw. zurückfordern, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart ist. Hat der Arbeitgeber außerordentlich gekündigt und ist in einem gerichtlichen Vergleich die Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Einbringung von Urlaub und etwaiger Zeitguthaben vereinbart, kann der Arbeitnehmer sein Konto nicht mehr ausgleichen; das geht zu Lasten des Arbeitgebers (LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2021, Az. 4 Sa 423/20, Abruf-Nr. 224019). FinBeh Berlin konkretisiert steuerliche Folgen von Freikarten beim Empfänger Gemeinnützige Einrichtungen vergeben nicht selten Freikarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen. Das kann steuerliche Folgen für die Empfänger haben, wie die Berliner Finanzverwaltung in einem Erlass klarstellt (FinBeh Berlin, Erlass vom 01.07.2021, Az. III B – S 2297 b – 2/2014 – 3, Abruf-Nr. 228980). Zeichnung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Kapitalerhöhung und Zeitpunkt des Zufluss Im Falle der Zeichnung von neuen Aktien im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung fließt dem zeichnenden Vorstandsmitglied der AG der Vorteil aus einem verbilligten Erwerb nicht vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zu, weil erst mit der Eintragung die Kapitalerhöhung wirksam wird und die durch die Aktien verkörperten Mitgliedschaftsrechte entstehen. Der Tag der Eintragung ist dann auch der Bewertungsstichtag für die Frage, in welchem Umfang ein verbilligter Erwerb vorliegt (FG Bremen, Urteil vom 27.04.2022, Az. 1 K 259/18 (3), Abruf-Nr. 229847). Besteuerungsrecht für Abfindung eines ehemals in Luxemburg tätigen Arbeitnehmers vor dem BFH Der BFH muss sich unter Az. I R 4/22 mit folgenden Fragen befassen: Wurden die in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 07.09.2011 zu Abfindungen enthaltenen Regelungen nicht rechtswirksam durch die KonsVerLUXV vom 09.07.2012 in innerstaatliches Recht überführt? Wird das in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom 07.09.2011 (bzw. § 10 KonsVerLUXV vom 09.07.2012) gefundene Abkommensverständnis, Abfindungen infolge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans von der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat freizustellen, durch den Wortlaut des Art. 14 Abs. 1 DBA-Luxemburg nicht gedeckt? |
Ausgabe: 07/2022, S. 168 · ID: 48432724
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