Sachbezüge50-Euro Grenze – Kombi Tankgutschein und Arbeitgeberdarlehen
| Ein Leser fragt: Ein Arbeitnehmer erhält einen Tankgutschein über 50 Euro und ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen. Ist es zulässig, die Darlehenszinsen separat zu betrachten und individuell zu versteuern, sodass die 50-Euro Grenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG für den Tankgutschein eingehalten bleibt? Oder sind die Sachbezüge zu addieren, sodass der gesamte Sachbezug individuell steuer- und sozialversicherungspflichtig ist? |
Antwort | Sowohl der Tankgutschein als auch das zinsverbilligte Darlehen fallen als Sachbezug unter die Bewertung nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG (BMF, Schreiben vom 19.05.2015, Az. IV C 5 – S 2334/07/0009 Rz. 5, Abruf-Nr. 144553). Bei der Prüfung, ob die Freigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG von 50 Euro überschritten ist, sind neben dem Tankgutschein auch die Zinsvorteile einzubeziehen (BMF, 19.05.2015, Rz. 10). Damit kann die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze grundsätzlich nicht genutzt werden, weil der gesamte Sachbezug die Grenze von 50 Euro übersteigt. Eine individuelle Versteuerung des Zinsvorteils ändert nichts. Doch keine Regel ohne Ausnahme.
Ausgabe: 09/2022, S. 181 · ID: 48502728
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