Dienstwagen/UmsatzsteuerKfz-Überlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken
11.10.2022 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
BFH sieht Fahrzeugüberlassung als tauschähnlichen Umsatz
| Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls in dem Fall vor, in dem die Überlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das hat der BFH entschieden (BFH, Urteil vom 30.06.2022, Az. V R 25/21, Abruf-Nr. 231513). |
ID: 48647884
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