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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 15.11.2022 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ i. S. v. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG

Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel i. S. v. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. Deshalb lassen sich Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi lediglich in Höhe der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG als Werbungskosten in Ansatz bringen. Das hat der BFH klargestellt (BFH, Urteil vom 09.06.2022, Az. VI R 26/20, Abruf-Nr. 232091). Damit hat er die Entscheidung der Vorinstanz (FG Thüringen) kassiert.

BFH: Entgelt für Werbung auf privatem Fahrzeug des Arbeitnehmers ist Arbeitslohn

Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Bei 255-Euro-und-Jahr-Verträgen fehlt es am eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt des Vertrags. Dann ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung der Zahlung scheidet in dem Fall regelmäßig aus (BFH, Beschluss vom 21.06.2022, Az. VI R 20/20, Abruf-Nr. 232092).

Dreieckssachverhalte: BFH klärt Meistbegünstigung bei Anwendbarkeit mehrerer DBA

Sind in einem Fall mehrere DBA anzuwenden, greift das DBA, das für den Steuerzahler am günstigsten ist. Das hat der BFH entschieden. Die maßgeblichen DBA sind in internationalen Dreieckssachverhalten jeweils einzeln und unabhängig voneinander zu prüfen (BFH, Urteil vom 01.06.2022, Az. I R 30/18, Abruf-Nr. 231626).

Verhältnis des Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz zur Grenzgänger-Regelung in Art. 15a DBA-Schweiz: BFH ist am Zug

Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbstständiger Arbeit in Deutschland und Wohnsitz in der Schweiz. Zu diesem Schluss gelangt jedenfalls das FG Hamburg (Urteil vom 14.02.2021, Az. 6 K 179/19, Abruf-Nr. 232179). Es hat jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BFH zugelassen. Der Pilot hat diese inzwischen auch eingelegt. Das Az. beim BFH lautet I R 22/21.

In der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer: Ausschluss der Antragsveranlagung europarechtswidrig?

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine sog. Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt werden darf. Es hat den EuGH angerufen (FG Köln, Beschluss vom 20.09.2022, Az. 15 K 646/20, Abruf-Nr. 232088).

FG Berlin-Brandenburg: Keine erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers auf dem Betriebshof des Entsorgers

Ein Müllwerker hat auf dem Betriebshof des Entsorgers keine erste Tätigkeitsstätte (FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 16.06.2022, Az. 16 K 4259/17, Abruf-Nr. 232286, rechtskräftig).

Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023: eTIN nicht mehr anwendbar
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer ans Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg (LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 09.11.2022).
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Haben Sie Fragen zu unseren Beiträgen oder Anregungen für die Berichterstattung? Dann schreiben Sie uns diese per E-Mail: lgp@iww.de. Wir greifen Ihre Fragen oder Anregungen gerne auf.

Ausgabe: 12/2022, S. 254 · ID: 48712879

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