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PensionszusageMehrere Kapitalleistungen über mehr als zwei Veranlagungszeiträume – keine Fünftel-Regelung

Abo-Inhalt 13.04.2023 4 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Was passiert, wenn das „Alterskapital“ nicht so, wie in der Pensionszusage vereinbart, ausgezahlt wird, sondern in mehreren Teilzahlungen über mehrere Veranlagungszeiträume? Kann dann die Fünftel-Regelung des § 34 EStG dennoch genutzt werden? Nein, sagt der BFH und verweist auf die gesetzlichen Regelungen. |

Ausgabe: 05/2023, S. 110 · ID: 49305514

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