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EntgeltfortzahlungAU-Bescheinigung vor/nach Kündigung – und der Beweiswert
21.08.2023 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
LAG konkretisiert Grundsätze für den Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung
| Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Kontext einer Kündigung ist immer wieder Gegenstand von Entgeltfortzahlungsstreitigkeiten. Jüngst hat das LAG Niedersachsen im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung für Klarheit gesorgt. |
Das LAG hat folgende Grundsätze zum Beweiswert herausgearbeitet (LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023, Az. 8 Sa 859/22, Abruf-Nr. 234927):
Ausgabe: 9/2023, S. 178 · ID: 49665353
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