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Betriebliche AltersversorgungFG Nürnberg entscheidet zum Fremdvergleich und zur Verzinsung einer Pensionszusage

Abo-Inhalt 20.09.2023 6 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Bei der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) und ihnen nahestehenden Personen stellt sich stets die Frage, ob die Pensionszusage betrieblich veranlasst ist, also ob sie einem sog. Fremdvergleich standhält. Zudem stellt sich die Frage, wie eine angemessene Verzinsung bei einer Pensionszusage abgeleitet werden kann. Das FG Nürnberg hat sich ausgiebig mit diesen beiden Fragen auseinandergesetzt und eine für Unternehmen erfreuliche Entscheidung gefällt. |

Ausgabe: 10/2023, S. 213 · ID: 49701034

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