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LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 22.09.2023 2 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte setzt sv-rechtliche Beschäftigung voraus

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV oder des § 8a SGB IV setzt eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung nach § 7 SGB IV voraus (BFH, Beschluss vom 09.08.2023, Az. VI B 1/23, Abruf-Nr. 236985).

BFH: Gutschriften auf Wertguthabenkonto sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn

Dem Arbeitnehmer fließt auch dann kein Arbeitslohn zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (BFH, Urteil vom 03.05.2023, Az. IX R 25/21, Abruf-Nr. 236889). Mehr dazu lesen Sie demnächst in LGP.

BFH: Kein Zufluss von Arbeitslohn wegen fehlender Insolvenzsicherung des Arbeitslohnanspruchs

Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 28.06.2023, Az. VI R 28/21, Abruf-Nr. 236988).

§ 175b AO auch anwendbar, wenn Veranlagungsfehler auch bei Vorlage einer Papierbescheinigung aufgetreten wäre

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre. Diese Auffassung vertritt das FG Münster (Urteil vom 14.08.2023, Az. 8 K 294/23 E, Abruf-Nr. 237375). Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt. Sie wird beim BFH unter dem Az. IX R 20/23 geführt.

Beim BFH: Wie müssen Mitarbeiter Gewinnanteile aus typisch stillen Beteiligungen versteuern?
Der BFH muss in den Revisionsverfahren mit den Az. VIII R 11/23 und VIII R 12/23 eine wichtige Frage zu stillen Beteiligungen klären: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren?
BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 ist bekanntgemacht

Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ bekanntgemacht (BMF, Schreiben vom 06.09.2023, Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :004, Abruf-Nr. 237344).

BMF: Muster für Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024 liegt vor

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 08.09.2023, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :005, Abruf-Nr. 237343).

BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 liegen im Entwurf vor

Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und den Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung bekanntgegeben (BMF, Entwurf-Schreiben, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :010, Abruf-Nr. 237488).

Ausgabe: 10/2023, S. 216 · ID: 49670149

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22.09.2023
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