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Zeitwertkonto/WertguthabenUnwirksame Vereinbarung über die Zuführung zum Wertguthaben: Dies gilt lohnsteuerlich

Top-Beitrag Abo-Inhalt 09.10.2023 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Immer wieder werden Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen; Arbeitslohn fließt in dem Zeitpunkt noch nicht zu. Doch was passiert, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zum Wertguthaben unwirksam ist? Antwort gibt ein Urteil des BFH. |

Ausgabe: 11/2023, S. 229 · ID: 49718172

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