Gesetzliche UnfallversicherungWer versicherten Weg mit eigenem Pkw zu beruflichem Termin aus privaten Gründen verlässt, verliert Versicherungsschutz
| Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehört nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg auch das Verrichten der Notdurft. |
Der Versicherungsschutz lebt nach Ansicht des Gerichts auch dann nicht vorzeitig wieder auf, wenn das Fahrzeug während der Unterbrechung wegrollt und es der Versicherte aufzuhalten versucht, weil er nur mit diesem Fahrzeug den versicherten Arbeitsweg fortsetzen kann. Die Grundsätze zu einem Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei einer pannenbedingten Reparatur auf einem Arbeitsweg seien hier nicht anwendbar; und zwar, weil der versicherte Weg bereits zuvor aus privaten Gründen unterbrochen war (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2023, Az. L 1 U 1485/23, Abruf-Nr. 237876).
Ausgabe: 11/2023, S. 223 · ID: 49756851
Login
Mehr zu diesen Themen
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle