Gesetzesänderungen
Die geplante Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag und deren Auswirkung auf die Höhe der Lohnsteuer
01.08.2024
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| Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. |
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