Mindestlohn/ArbeitsentgeltLSG Baden-Württemberg: Entgeltanspruch kann auch durch Sachzuwendung erfüllt werden
| Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung oder durch eine Geldzahlung erfüllt wird. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das LSG Baden-Württemberg gelangt. Das letzte Wort hat nun das BSG. |
Streit um Erfüllung des Mindestlohnanspruchs
AUSGABE: LGP 9/2024, S. 189 · ID: 50104945