Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungBAG: Ausschluss eines Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zur Entgeltumwandlung durch Tarifvertrag möglich

05.09.2024 2 Min. Lesedauer

| Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschl. des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 geschlossen wurden. Dies hat das BAG klargesellt. |

Der Arbeitnehmer ist seit 1982 im Unternehmen als Holzmechaniker beschäftigt. Auf den Arbeitsvertrag findet der Tarifvertrag zur Altersvorsorge zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie e.V. und der IG-Metall vom 09.12.2008 Anwendung. Der Arbeitnehmer wandelt seit 2019 auf der Grundlage dieses Tarifvertrags monatlich Entgelt in einen zusätzlichen Altersvorsorgegrundbetrag in Höhe des 25-fachen des Facharbeiter-Ecklohns um. Der Arbeitnehmer verlangt ab dem 01.01.2022 zusätzlich zu seinem umgewandelten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent nach § 1a Abs. 1a BetrAVG. Mit den Regelungen des Tarifvertrags liege keine abweichende Regelung nach § 19 Abs. 1 BetrAVG vor. Ein Ausschluss des Anspruchs aus § 1a Abs. 1a BetrAVG komme nicht in Betracht, weil der Tarifvertrag bereits vor Inkrafttreten des § 1a Abs. 1a BetrAVG abgeschlossen worden sei.

ID: 50136870

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte