Honorarrecht
Die Sicherheitsleistung nach § 650f BGB: Neue Rechtsprechung kennen und alle Register ziehen
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leistet. Dass sie endlich auch von den planenden Berufen ...