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PersonalmanagementBEG IV schafft zum 01.01.2025 Erleichterungen bei arbeitsrechtlichen Formerfordernissen

Abo-Inhalt09.12.20244112 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Karin Sültrop, LL.M., Osborne Clarke, Köln

| Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Es wirkt sich auch arbeitsrechtlich aus. Damit bringt es auch bei Abschlüssen von Arbeitsverträgen und bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen in Versicherungsvermittlerbetrieben relevante Änderungen. LGP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

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AUSGABE: LGP 1/2025, S. 35 · ID: 50260561

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