Pfändung
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gelten seit Juli 2025
Zum 01.07.2025 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.