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ArbeitgeberleistungenDas sind die Regeln bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum

Abo-Inhalt 31.01.2025 8 Min. Lesedauer Von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| In Zeiten von Wohnraumknappheit und steigender Mieten besonders im städtischen Umfeld erfreut sich die Mitarbeiterwohnung als Lohnbestandteil neuer Beliebtheit. Auch der Gesetzgeber erkennt den Sinn der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum vom Arbeitgeber durch eine besondere steuerliche Ermäßigung für Arbeitnehmer an. Ein Überblick über die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Spielregeln. |

ID: 50294923

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