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LohnabrechnungJStG 2024: Diese Neuerungen gibt es bei den ELStAM

Abo-Inhalt 03.01.2025 2 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Das JStG 2024 geht nicht spurlos an den ELStAM vorbei. Auch hier haben sich Änderungen ergeben, die sich auf die Besteuerung auswirken. Konkret geht es um die Frage, was passiert und was vom BZSt für den Arbeitgeberabruf gespeichert werden darf, wenn direkt das Finanzamt die ELStAM bildet bzw. ändert. |

Grundsatz: Die ELStAM bildet das BZSt

Ausgabe: 01/2025, S. 15 · ID: 50266558

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