Leiharbeitnehmer/ReisekostenLeiharbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsverhältnis: Dauerhafte Zuordnung noch möglich?
| Leiharbeitnehmer werden einem Entleiher für eine bestimmte Zeit überlassen und wechseln daher oft ihren Tätigkeitsort. Hier stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wann der Verleiher als Arbeitgeber Reisekosten erstatten kann, weil der Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft zugeordnet ist. Verschiedene Finanzgerichte haben sich unlängst mit der Thematik bei Leiharbeitnehmern mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befasst. Jetzt ist der BFH am Zug. LGP stellt Ihnen die Entwicklung vor. |

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AUSGABE: LGP 2/2025, S. 49 · ID: 50275777

