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LohnsteuerbescheinigungBMF hat geändertes Muster des Ausdrucks für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025 veröffentlicht
| Das BMF hat am 20.02.2025 ein geändertes Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2025 veröffentlicht. Dieses ist anstelle des am 24.09.2024 veröffentlichten Musters zu verwenden. |
Die Änderung betrifft die Bescheinigung von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre, die nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt besteuert werden können. Zwar ist die Anwendung der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren seit dem 01.01.2025 weggefallen, in der Lohnsteuerbescheinigung müssen die ermäßigt zu besteuernden Bezüge dennoch gesondert ausgewiesen werden, damit das Wohnsitz-Finanzamt die Fünftel-Regelung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigen kann. Die Angabe muss unter Nr. 9 des Ausdrucks der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen. Nun wurde ergänzt, dass unter Nr. 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns für diese Bezüge anzugeben ist. Im BMF-Schreiben vom 05.09.2024 (Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :002, Abruf-Nr. 243862) zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 ist diese Anforderung bereits enthalten.
AUSGABE: LGP 3/2025, S. 57 · ID: 50332156