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ReisekostenFahrten von Leiharbeitern zum Tätigkeitsort und erste Tätigkeitsstätte: Finanzamt hat Revision beim BFH zurückgenommen

02.04.2025 1 Min. Lesedauer

| Für Leiharbeitnehmer, die seit dem 01.04.2017 eingestellt werden, ist (bei einem unbefristeten Dienstverhältnis) eine dauerhafte Zuordnung wegen § 1 Abs. 1b AÜG nicht möglich. Der Grund: Die Überlassung an den Entleiher wird auf 18 Monate begrenzt. So hat es das FG Düsseldorf entschieden. Das Finanzamt hatte gegen das Urteil ursprünglich Revision beim BFH eingelegt (Az. VI R 32/24), jetzt hat sie diese zurückgenommen. |

Damit ist das Urteil des FG Düsseldorf vom 20.11.2024 (Az. 15 K 1490/24 E, Abruf-Nr. 245299) rechtskräftig geworden. Für Leiharbeitnehmer heißt das:

ID: 50368135

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