LohnsteuerpauschalierungSo lässt sich die Lohnsteuer bei Datenverarbeitungsgeräten, Zubehör und Internet pauschalieren
| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Teil 5 beschäftigt sich mit der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten, Zubehör und Internetzugang sowie den möglichen Zuschüssen des Arbeitgebers für die Internetnutzung des Arbeitnehmers. Anhand von Beispielen erfahren Sie die Gestaltungen. |

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AUSGABE: LGP 5/2025, S. 99 · ID: 50350278

