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VergütungSo sind Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten arbeitsrechtlich zu bewerten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 04.04.2025 11 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Die Anrechnung von Umkleidezeiten, Wegezeiten zwischen Umkleidebereich und betrieblichem Arbeitsplatz sowie Körperreinigungszeiten wirft viele Fragen auf. Wann müssen solche Zeiten als Arbeitszeit angerechnet werden? Ist es möglich, den zeitlichen Aufwand außerhalb der „echten“ Arbeitszeit zu vergüten? Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? Wie kann die Vergütung geregelt werden? Sind bezahlte Umkleidezeiten Teil der Entgeltfortzahlung? Müssen Umkleidezeiten etc. als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG bewertet werden? LGP gibt einen arbeitsrechtlichen Überblick. |

ID: 50355865

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