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ArbeitgeberleistungenTeilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

Abo-Inhalt26.05.20256324 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Viele Unternehmen nehmen mit ihren Arbeitnehmern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die vom Unternehmen getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. LGP hat die Details für Sie. |

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AUSGABE: LGP 6/2025, S. 123 · ID: 50429122

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