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Löhne und GehälterErstattung von Parkgebühren führt zu Arbeitslohn

Abo-Inhalt19.04.20224563 Min. Lesedauer

| Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten sind. So lautet eine rechtskräftige Entscheidung des FG Niedersachsen (27.10.21, 14 K 239/18, Abruf-Nr. 228010). |

Auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und damit einen reibungslosen Betriebsablauf begünstigen, so erfolgt die Übernahme der Parkkosten dennoch nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.

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AUSGABE: MBP 5/2022, S. 73 · ID: 48140845

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