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Vermögensverwaltende PersonengesellschaftenGesellschafterdarlehen im Umfang der Beteiligung nicht anzuerkennen

Abo-Inhalt12.04.20224563 Min. Lesedauer

| Gewährt ein Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft (im Streitfall: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ein Darlehen, kommt eine steuerliche Anerkennung aufgrund der anzustellenden Bruchteilsbetrachtung nicht in Betracht, soweit der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Es handelt sich insoweit um ein steuerlich unbeachtliches „Insichgeschäft“ (FG München 18.3.21, 10 K 2756/19, Abruf-Nr. 224536). |

Sofern der BFH diese Auffassung des FG in der Revision (I R 19/21) bestätigt, ist Folgendes zu beachten:

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AUSGABE: MBP 5/2022, S. 73 · ID: 48140844

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