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Juni 2025

Energetische GebäudesanierungIn diesen Fällen ist § 35a EStG die bessere Option

Abo-Inhalt04.06.20256 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

| Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG erfreut sich großer Beliebtheit. Immerhin werden nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Materialkosten mit einer direkten Steuerermäßigung von 20 % privilegiert. Dies ist grundsätzlich deutlich lukrativer als § 35a EStG, der nur für die Lohnkosten eine Steuerermäßigung von 20 % ermöglicht. Dennoch gibt es Konstellationen, in denen § 35a EStG eine höhere Ersparnis als § 35c EStG bietet. |

AUSGABE: MBP 6/2025, S. 94 · ID: 50376829

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