Juni 2025
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ArbeitnehmerüberlassungLeiharbeit: Entleiher haften bei Zahlungsverzug und Insolvenz des Verleihers
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| In vielen Branchen ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern an der Tagesordnung. Was vielen Entleihern dabei nicht bewusst ist: Sie tragen ein erhebliches Haftungsrisiko! Denn führt der Verleiher die für den Leiharbeitnehmer geschuldeten Sozialabgaben nicht in richtiger Höhe ab, kann der Entleiher in Anspruch genommen werden (§ 28e Abs. 2 SGB IV). MBP klärt Sie über dieses Risiko auf. |
AUSGABE: MBP 6/2025, S. 97 · ID: 50377001
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